* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
Frank Grahl
Versicherungsfachmann (BWV) , Finanzanlagenfachmann (IHK)
Tel: 030/67819738
Mobil: 0171/3401394